Auf der Jahreshauptversammlung am 05.03.2023 wurden eine neue Satzung, eine neue Geschäftsordnung sowie eine neue Wahlordnung beschlossen.
Diese wurden dem Amtsgericht vorgelegt und schriftlich beglaubigt.
Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Landschafts- und Naturschutzes, der Naturverbundenheit und Förderung der körperlichen und geistigen Entspannung, der Gartenkultur —
mit Ausnahme des Erwerbsgartenbaus — zugleich als Beitrag zur Landschaftsentwicklung sowie die Förderung aller Aktivitäten zur Ortsverschönerung und des Obstbaus, auch unter der
Berücksichtigung seiner landschaftsprägenden Bedeutung. Damit geht die Förderung eines wirksamen Umweltschutzes einher.
- Diese Ziele erreichen wir durch eine fortlaufende Unterrichtung der Mitglieder auf den genannten Gebieten, die Aufklärung der Öffentlichkeit durch Vorträge, Presseberichte u. a.
- Des Weiteren pflegen wir den Kontakt zu kommunalen Stellen und Institutionen gleicher oder ähnlicher Zielrichtung.
- Wir halten Vorträge und führen Unterweisungen u. a. auch Lehr- und Rundgänge usw. durch.
- Wir geben Empfehlungen und werben für den Besuch von Veranstaltungen des Kreis- bzw. Bezirksobst- und Gartenbauvereins sowie des Landesverbandes für Obstbau, Garten und Landschaft
Baden-Württemberg.
- Wir helfen bei der Schaffung von Grünflächen sowie bei der Erziehung der Jugend zur Naturverbundenheit.