Auf der Jahreshauptversammlung am 05.03.2023 wurden eine neue Satzung, eine neue Geschäftsordnung sowie eine neue Wahlordnung beschlossen.
Diese wurden dem Amtsgericht vorgelegt und schriftlich beglaubigt.
Der Zweck des Vereins ist die Förderung des Landschafts- und Naturschutzes, der Naturverbundenheit und Förderung der körperlichen und geistigen Entspannung, der Gartenkultur — mit Ausnahme des Erwerbsgartenbaus — zugleich als Beitrag zur Landschaftsentwicklung sowie die Förderung aller Aktivitäten zur Ortsverschönerung und des Obstbaus, auch unter der Berücksichtigung seiner landschaftsprägenden Bedeutung. Damit geht die Förderung eines wirksamen Umweltschutzes einher.